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Andere Branchen
Nahezu der gesamte Finanzsektor und große Teile des Nichtfinanzsektors sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet.
Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz
Das Geldwäscherecht verlangt von den Adressaten viele umfangreiche Maßnahmen. Demnach müssen regelmäßig ein Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, umfangreiche Sorgfaltsmaßnahmen/ KYC-Verfahren und ein Verdachtsmeldewesen etabliert und aufrechterhalten werden.
Hohe Sanktionen
Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können empfindlich durch Geldbußen in Millionenhöhe sowie öffentliche Nennung des Verstoßes mit den zugehörigen Verantwortlichen („naming and shaming“) sanktioniert werden.
Artikel & News
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