Finanzsektor
Geldwäscherisiko im Finanzsektor
Der gesamte Bankensektor ist nach Aussage des Bundesfinanzministeriums „einem hohen Bedrohungspotential im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt“.
Das hohe Bedrohungspotential steht im Zusammenhang mit der Umsatzstärke und der generellen Ausrichtung des Sektors auf die Verwaltung und den Transfer von Vermögenswerten. Die Gefahr des Bankensektors für Terrorismusfinanzierung ausgenutzt zu werden, wird als „mittel-hoch“ bezeichnet. Internationale Transaktionen stellen hierbei ein extra „hervorgehobenes Risiko“ dar.
Potentielle Adressaten nach dem Geldwäschegesetz im Finanzsektor
Der Finanzsektor umfasst das gesamte Bank- und Wertpapiergeschäft sowie die Finanz- und Zahlungsdienstleistungen.
Als potenzielle Adressen gelten insbesondere:
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Kreditinstitute
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Finanzdienstleistungsinstitute
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Kapitalverwaltungsgesellschaften
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Zahlungsinstitute
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E-Geld-Institute
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Finanzunternehmen
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E-Geld-Gewerbebetreibende
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Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen
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Agenten nach ZAG
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FinTechs (je nach Geschäftsmodell)
Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz
Das Geldwäscherecht verlangt von den Adressaten im Finanzsektor viele umfangreiche Maßnahmen. Demnach müssen regelmäßig ein Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, umfangreiche Sorgfaltsmaßnahmen/ KYC-Verfahren und ein Verdachtsmeldewesen etabliert und aufrechterhalten werden.
Hohe Sanktionen
Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können empfindlich durch Geldbußen in Millionenhöhe sowie öffentliche Nennung des Verstoßes mit den zugehörigen Verantwortlichen („naming and shaming“) sanktioniert werden.