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Juweliere

Geldwäscherisiko bei Juwelieren

Für den Bereich des Edelstein- und Edelmetallhandels ergibt sich nach Angabe des Bundesfinanzministeriums eine „hohe Anfälligkeit für Geldwäsche“.

Juweliere stehen nach dem Geldwäschegesetz besonders im Fokus, da sie mit hochwertigen Gütern wie Gold, Silber und Platin, Edelsteine oder Schmuck und Uhren handeln. Die Beschaffung solcher hochwertigen Sachgüter wird häufig genutzt, um inkriminierte Gelder wieder in den legalen Geldkreislauf einzubringen.

 

 

Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz

 

Das Geldwäscherecht verlangt einen Adressaten viele umfangreiche Maßnahmen. Demnach müssen regelmäßig ein Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, umfangreiche Sorgfaltsmaßnahmen/ KYC-Verfahren und ein Verdachtsmeldewesen etabliert und aufrechterhalten werden.

 

 

 

Hohe Sanktionen

 

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können empfindlich durch Geldbußen in Millionenhöhe sowie öffentliche Nennung des Verstoßes mit den zugehörigen Verantwortlichen („naming and shaming“) sanktioniert werden.

 

Unsere Leistungen für Sie

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Geldwäschebeauftragter

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KYC-Verfahren

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