Kfz-Handel
Geldwäscherisiko im Kfz-Handel
Der Kfz-Handel in Deutschland wird vom Bundesfinanzministerium als „hoch risikoaffin“ bewertet. Hiervon umfasst sind insbesondere Gebrauchtwagenhändler und Händler im Luxuswagensegment.
Viele Geschäfte im Kfz-Handel werden in bar abgewickelt und sind daher risikobehaftet in Bezug auf Geldwäschehandlungen. Insbesondere im Luxuswagensegment eignet sich der Kfz-Handel daher zur Einführung inkriminierter Gelder in den Wirtschaftskreislauf.
Europaweit wurden zu Spitzenzeiten sollen schätzungsweise eine Milliarde Euro pro Woche gewaschen worden sein.
Durch professionelle Geldwäscheorganisationen wurden mit inkriminierten Geldern Gebrauchtwagen und weitere Luxusgüter (Boote, Kunstgüter, Baumaschinen usw.) erworben. Diese wurden anschließend exportiert und im Ausland wiederverkauft, um hierdurch die Mittelherkunft der eingesetzten inkriminierten Gelder zu verschleiern.
Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz
Das Geldwäscherecht verlangt von den Adressaten im Bereich des Kfz-Handels viele umfangreiche Maßnahmen. Demnach müssen regelmäßig ein Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, umfangreiche Sorgfaltsmaßnahmen/ KYC-Verfahren und ein Verdachtsmeldewesen etabliert und aufrechterhalten werden.
Hohe Sanktionen
Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können empfindlich durch Geldbußen in Millionenhöhe sowie öffentliche Nennung des Verstoßes mit den zugehörigen Verantwortlichen („naming and shaming“) sanktioniert werden.