Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) fordert, dass die Bekämpfung von Geldwäsche auf europäische Ebene einheitlich und effektiver stattfinden soll. Dies soll in Form einer EU-Verordnung umgesetzt werden, die im Unterschied zur aktuellen EU-Geldwäscherichtlinie nicht erst in nationale Gesetze der einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss.
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