Das Geldwäschegesetz soll geändert und in wesentlichen Teilen angepasst werden. Davon sind nicht nur Verpflichtete des Geldwäschegesetzes betroffen, sondern über 2,3 Mio. Unternehmen deutschlandweit.
Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz soll der europäischen Vernetzung der Transparenzregister dienen und die Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten umsetzen. Es führt zu Änderungen im Geldwäschegesetz und soll am 1. August 2021 in Kraft treten.
Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden:
Das Transparenzregister wird vom Auffangregister zum Vollregister
Vernetzung der europäischen Transparenzregister
Wegfall der bisherigen Meldefiktionen
Betonung des risikobasierten Ansatzes
Anpassungen der Sorgfaltspflichten für die Verpflichteten
Einbindung von Geschäften bei denen Kryptowerten übertragen werden
Als eine Hilfestellung haben wir die Änderungen im Geldwäschegesetz mit den Begründungen in einer Übersicht zusammengefasst, die hier zum kostenfreien Download zur Verfügung steht.
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