Verordnung zu meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien)
- Jacob Wende
- 8. Sept. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Das Bundesfinanzministerium hat eine Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien – GwGMeldV-Immobilien) veröffentlicht. Danach sollen rechtsberatende Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) in bestimmten Sachverhaltskonstellationen eine Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz abgeben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums hier.
Comments