Risikomanagement
Risikomanagement nach dem Geldwäschegesetz
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht umfassende Anforderungen für das Risikomanagement vor.
Digitales Echtzeit Risikomanagement
Das Risikomanagement umfasst die Erstellung einer Risikoanalyse, die Sie auf Anfrage den Aufsichtsbehörden zur Verfügung stellen müssen. Basierend auf der Risikoanalyse sind weitreichende interne Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
Notification & Case Management
Die Anforderungen des Geldwäschegesetzes sind komplex. Es müssen Prozesse geschaffen werden, wobei interne Verantwortliche ebenso wie Behörden eingebunden werden.
Automatisierter Workflow für eingetretene Sachverhalte
Risikofälle wirken sich auf viele Bereiche aus und müssen gesamtheitlich beachtet werden.
Whistleblower System
Nach dem Geldwäschegesetz müssen Sie ein internes Hinweisgebersystem einrichten, damit Mitarbeiter Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften melden können.
Folgende Vorkehrungen sind Teil des Risikomanagements
Nach dem Geldwäschegesetz benötigen Sie im Zusammenhang mit dem Risikomanagement:
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eine Risikoanalyse
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Interne Geldwäscherichtlinien
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einen Geldwäschebeauftragten sowie einen Stellvertreter
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Schaffung von gruppenweiten Verfahren
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Schaffung und Fortentwicklung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von neuen Produkten und Technologien
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Überprüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter
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Schulungen der Mitarbeiter, des Geldwäschebeauftragten und der Geschäftsführung
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Internes Hinweisgebersystem
Individuelle Risikoanalyse
In der individuellen Risikoanalyse müssen Sie die unterschiedlichen branchenspezifischen Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung beachten und auf Ihre konkrete Geschäftstätigkeiten übertragen.
Vielzahl von zu beachtenden Informationen
Dabei müssen eine Vielzahl von Informationen beachtet werden wie: Internationale, europäische, nationale und regionale Vorgaben, Faktoren für ein potenziell geringeres und höhere Kundenrisiko, Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos, länderspezifisches Risiken.
„Herzstück” einer guten Geldwäsche-Compliance
Die Risikoanalyse ist das „Herzstück” einer guten Geldwäsche-Compliance eines jeden Unternehmens. Daher ist eine umfassende und tiefgehende Untersuchung Ihrer konkreten Vertriebswege und der bestehenden Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zwingend erforderlich.
Interne Sicherungsmaßnahmen
Auf Grundlage der erstellten Risikoanalyse müssen umfassende internen Sicherungsmaßnahmen erfüllt werden.
Folgende Aufgaben sind notwendig:
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Interne allgemeine Geldwäscherichtlinien
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Interne Verfahren zur Identifikation und Verifikation von Kunden sowie des wirtschaftlich Berechtigten
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Interne Verfahren zum Verdachtsmeldewesen
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Interne Verfahren zu Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
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Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters
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Schaffung von gruppenweiten Verfahren
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Schaffung und Fortentwicklung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von neuen Produkten und Technologien
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Überprüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter
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Schulungen der Mitarbeiter, des Geldwäschebeauftragten und der Geschäftsführung
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Internes Hinweisgebersystem