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5. EU-Geldwäscherichtlinie wird in das Geldwäschegesetzes umgesetzt

  • Autorenbild: Jacob Wende
    Jacob Wende
  • 12. Dez. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. Apr. 2021

Eine neue Gesetzesänderung: Am 1. Januar 2020 wird das Geldwäschegesetz geändert. Grundlage ist das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (GwRLÄndG), womit die 5. EU-Geldwäscherichtlinie) umgesetzt wird.


Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt finden Sie hier.

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