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Rechtsberatung

Steuerberatung

Geldwäscherisiko für rechtsberatende und steuerberatende Berufe

Rechtsberatende Berufe sind für das Geldwäschegesetz besonders bedeutsam. Das Geldwäscherisiko für Rechtsanwälte und Notare wird vom Bundesfinanzministerium als „hoch“ eingestuft.

Für Steuerberater wird das Geldwäscherisiko vom Bundesfinanzministerium als „mittel“ eingestuft.

Für Rechtsanwälte und Notare sind insbesondere solche Geschäfte relevant, bei denen für den Mandanten an der Planung oder Durchführung von folgenden Geschäften mitgewirkt wird:

  • Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben

  • Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten

  • Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten

  • Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel

  • Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen

  • oder wenn im Namen und auf Rechnung des Mandanten Finanz- oder Immobilientransaktionen durchgeführt werden.

 

Steuerberater erlangen im Rahmen ihrer Tätigkeit umfassende Einblicke in die Finanzen und Strukturen von Unternehmen.

Sie können sich so ein deutliches Bild über die Herkunft der Einnahmen machen und es ist ihnen daher, nach Aussage des Bundesfinanzministeriums, auch möglich unternehmensinterne Auffälligkeiten in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu erkennen.

Neu seit der Gesetzesnovelle im Januar 2020

 

Neu und relevant sind seit der Gesetzesnovelle aus dem Januar 2020 folgende weitere Geschäfte für rechtsberatende Berufe im Rahmen des Geldwäschegesetzes:

 

  • Beratung des Mandanten im Hinblick auf dessen Kapitalstruktur, dessen industrielle Strategie oder damit verbundene Fragen

  • Beratung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen oder Übernahmen

  • Erbringung geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen.

 

 

Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz

 

Das Geldwäscherecht verlangt von rechts- und steuerberatenden Berufen umfangreiche Maßnahmen. Demnach müssen regelmäßig ein Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, umfangreiche Sorgfaltsmaßnahmen/KYC-Verfahren und ein Verdachtsmeldewesen etabliert und aufrechterhalten werden.

 

 

 

Hohe Sanktionen

 

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können empfindlich durch Geldbußen in Millionenhöhe sowie öffentliche Nennung des Verstoßes mit den zugehörigen Verantwortlichen („naming and shaming“) sanktioniert werden.

 

RA und No
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